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Nutzungsvertrag für Ladetechnik

Beschreibung

Produktinformationen "Nutzungsvertrag für Ladetechnik"

Die Nutzungsverträge für Ladetechnik sind die Ergänzung zu den bereits bestehenden „Gestattungsverträgen für Neubauten und Bestandsgebäude“ und werden zwischen EVU und Stellplatzeigentümer abgeschlossen. Hierdurch kann der vertragliche Rahmen für die Installation, Wartung und Instandhaltung von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern abgewickelt werden. 

Wir haben zwei Verträge für Sie erarbeitet: einmal im Kauf- und einmal im Mietmodell. Setzen Sie gerne das Konzept mit Ihren Kunden um, welches Sie als sinnvoller erachten bzw. welches Ihr Kunde sich wünscht. Aufbauend auf dem Nutzungsvertrag für Ladetechnik haben wir auch den „Autostrom-Liefervertrag für MFH“ für Sie entwickelt, mit dem Sie auch die Stromlieferung an die Wallboxen im Mehrfamilienhaus vertraglich regeln können.


Inhaltlich

Hanno Ahlrichs
Hanno Ahlrichs Senior Projektmanager E-Mobilität