Info-Paket Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
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- Einordnung und Überblick über das EnEfG
- Informationen über mögliche Stadtwerke-Geschäftsfelder
- Pflichten für Stadtwerke und deren Kunden erläutert
- Weiterführende Dokumente (Gesetz, Bafa-Merkblätter)
Beschreibung
Produktinformationen "Info-Paket Energieeffizienzgesetz (EnEfG)"
Am 18. November 2023 ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft getreten. Im Kern legt das noch junge Gesetz verbindliche Energieeffizienzziele für den Bund und die Länder – und damit zumindest indirekt letztlich auch die Kommunen – fest. Dabei stehen speziell Rechenzentren im Fokus, Stichwort grüne IT und Abwärmenutzung.
Das Gesetz unterscheidet zwischen „öffentlichen Stellen“ und anderen Unternehmen. Es ist davon auszugehen, dass klassisch als GmbH organisierte Stadtwerke als „Gesellschaften […] des privaten Rechts mit kommerziellem oder gewerblichem Charakter“ anzusehen sind, im Falle einer Struktur als Zweckverband oder AöR handelt es sich wohl um „öffentliche Stelle“. Diese Unterscheidung ist nicht unerheblich, denn für „öffentlichen Stellen“ greifen bereits Pflichten ab einem Gesamtendenergieverbrauch von einer Gigawattstunde!
Mit unserem Informationspaket zeigen wir Ihnen in übersichtlicher Form, was das neue Gesetz alles mit sich bringt, was Stadtwerke dabei für sich, aber auch die eigenen Gewerbekunden beachten müssen und welche neuen Möglichkeiten das Gesetz in Form von Geschäftsfeldern eventuell mit sich bringt.
Inhaltlich