Info-Paket CO2-Kostenaufteilungsgesetz
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- Einordnung und Überblick über das CO2-Kostenaufteilungsgesetz
- Übersicht zu den Pflichten für Versorger nach § 3 CO2KostAufG
- Klärung typischer Fragestellungen
- Einblick in die CO2-Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter
- Berechnung der Emissionsfaktoren für Wärmelieferungen nach Finnischer Methode
Beschreibung
Produktinformationen "Info-Paket CO2-Kostenaufteilungsgesetz"
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), das eine faire Aufteilung der für die Wärmeversorgung anfallenden CO2-Emissionskosten zwischen Mietenden und Vermietenden regelt. In § 3 des Gesetzes werden diverse Informationspflichten formuliert, denen Brennstoff- und Wärmelieferanten auf ihren Abrechnungen nachkommen müssen, damit diese Aufteilung vorgenommen werden kann.
Inhaltlich
Christoph Landeck (M.Sc.)
Abteilungsleiter EDL & Innovationen
Inhalte des Pakets
- Kurzzusammenfassung der für Versorger relevanten Vorgaben des Gesetzes
- Formulierungshilfe für die nach § 3 CO2KostAufG auszuweisenden Informationen
- FAQ-Liste mit typischen Kund:innenfragen
- Excel-Kalkulationstool für die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter
- Excel-Kalkulationstool für die Berechnung von Emissionsfaktoren für Wärmenetze (Finnische Methode)