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Hausverwaltungen als Vertragspartner

Beschreibung

Produktinformationen "Hausverwaltungen als Vertragspartner"

Hausverwaltungen spielen im Energievertrieb eine zentrale Rolle, bringen jedoch besondere Anforderungen und komplexe Strukturen mit sich. Im Webinar zeigen Janka Schwaibold und Victoria Boss von Schalast, wie Verträge rechtssicher gestaltet werden, wer tatsächlich Vertragspartner wird und wie ein klarer Informations- und Kommunikationsfluss zwischen den Beteiligten sichergestellt werden kann. Bei der Gestaltung solcher Verträge sind zahlreiche Anpassungen im Vergleich zu klassischen Großkundenlieferverträgen im 1‑zu‑1‑Verhältnis erforderlich, um eine belastbare und rechtssichere Vertragsgrundlage zu schaffen. Wir beleuchten die Besonderheiten des Dreiecksverhältnisses – von Vollmachten über Zuständigkeiten bis hin zu gebündelten Entnahmestellen – und erläutern, wie sich typische Herausforderungen pragmatisch und rechtssicher lösen lassen.

10:00 Begrüßung und Einführung

10:05 Inhaltlicher Teil

1. Hausverwaltung als Kunde
▪️Wer wird Vertragspartner?
▪️Wer wird Schuldner der Entgelte?
▪️Tipps zum Vertragsaufbau und Kommunikationsprozess

2. Vertragliche Besonderheiten im Dreiecksverhältnis
▪️ Welcher Schutzmaßstab ist anzulegen?
▪️ Inhalt und Umfang von Vollmachten Ansprechpartner und Kommunikationspflichten
▪️ Bündelung von Entnahmestellen: Mengen, Preise, Sperrung?

3. Beendigungsmanagement
▪️ Und wenn der Kunde die Verwaltung kündigt?
▪️ Durchsetzung von Mengenvereinbarungen
▪️ Beendigungsstrategien im Vertragsverhältnis

11:50 Q&A

12:00 Ende des Web-Seminars

Janka Schwaibold
Frau Janka Schwaibold Schalast & Partner Rechtsanwälte mbB
Victoria Boss
Frau Victoria Boss Schalast & Partner Rechtsanwälte mbB

Inhaltlich

Esther Mitterlehner (M.Sc.)
Esther Mitterlehner (M.Sc.) Projektmanagerin Energiewirtschaft

Organisatorisch

Eva-Maria Kempe (M.A.,M.Sc.)
Eva-Maria Kempe (M.A.,M.Sc.) Veranstaltungsmanagerin

Weitere Informationen

ASEW-Mitglieder: 199,00 €
Nicht-Mitglieder: 399,00 €

Preise zzgl. MwSt.

Teilnahmeberechtigt sind nur Stadtwerke.

Stornierungsbedingungen