FAQ-Liste zum Wärmeplanungsgesetz
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- Beantwortung der häufigsten Fragen zum Wärmeplanungsgesetz
- Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen
- Entlastung Ihrer Service-Mitarbeitenden
Beschreibung
Produktinformationen "FAQ-Liste zum Wärmeplanungsgesetz"
Das Wärmeplanungsgesetz, genauer noch das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, führt die Kommunale Wärmeplanung flächendeckend in Deutschland ein.
Die Regelungen sehen vor, dass in Kommunen mit einer Einwohnerzahl von bis zu 100.000 bis spätestens 30. Juni 2028 ein kommunalen Wärmeplan erstellt sein muss.
In Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen die entsprechenden Wärmepläne bereits bis zum 30. Juni 2026 vorliegen. Auch, wenn es sich hierbei zunächst „nur“ um eine kommunale Aufgabe handelt, besteht, insbesondere aufgrund der Verzahnung des Gesetzes mit dem neuen GEG 2024, auch bei den Endkund:innen einer hoher Informationsbedarf.
Um Ihre Service-Mitarbeitenden zu entlasten, empfehlen wir Ihnen die wichtigsten Informationen rund um das GEG online als FAQ-Liste bereitzustellen. Als Grundlage hierfür können Sie gerne die Liste der ASEW nutzen. Falls Sie darüber hinaus Anregungen zum Thema haben, kommen Sie gerne auf uns zu.
Inhaltlich