FAQ-Liste §14a EnWG
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- Beantwortung der häufigsten Fragen Ihrer Endkunden zum § 14a EnWG
- Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen
- Entlastung Ihrer Service-Mitarbeitenden
- Bereicherung Ihrer Internetseite
Beschreibung
Produktinformationen "FAQ-Liste §14a EnWG"
Der § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht seit dem 01. Januar 2024 eine netzorientierte Regelung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit mehr als 4,2 Kilowatt (kW) Leistung vor.
Dazu zählen private Wallboxen im nicht-öffentlichen Bereich, Wärmepumpen (inkl. Heizstab), Heimspeichersysteme sowie Klima- und Kälteanlagen. Der Paragraf stellt ein entscheidendes Instrument für den Erfolg der Energiewende in den Verteilnetzen dar.
Seine Umsetzung ist anspruchsvoll und treibt die Digitalisierung im Netzbetrieb stärker voran.
In unserer FAQ-Liste erhalten Sie und insbesondere Ihre Endkunden die wichtigsten Informationen rund um die Neuerungen des § 14a EnWG. Die FAQ-Liste kann nach Ihren Ansprüchen angepasst werden.
Um Ihre Service-Mitarbeitenden zu entlasten, empfehlen wir Ihnen die wichtigsten Informationen rund um den neuen Paragrafen online als FAQ-Liste bereitzustellen.
Inhaltlich