Das Bundesinnenministerium macht derzeit erhebliche Anstrengungen, damit der Bundestag die geplanten Regelungen zum Schutz kritischer Infrastrukturen (Kritis-Dachgesetz) rasch verabschiedet. Grund dafür ist sicherlich mit der Anschlag auf das Berliner Stromnetz, wo fünf Tage lang für bis zu 100.000 Berliner Blackout herrschte.
Ein Ministeriumssprecher sagte dem „Handelsblatt“, wegen der aktuellen Bedrohungslage „kommt einer zeitnahen Verabschiedung des Kritis-Dachgesetzes erhöhte Bedeutung zu“. Diese Infrastrukturen unterlägen grundsätzlich „einer abstrakten Gefährdung“ – insbesondere in der derzeit geopolitisch angespannten Lage.
Auch aus der Union gibt es Unterstützung für die Sichtweise des BMdI. Der innenpolitische Sprecher der Unionsbundestagsfraktion, Alexander Throm, sagte dem „Handelsblatt“, zwar agierten Betreiber kritischer Infrastrukturen schon heute „nicht im regelungsfreien oder gar luftleeren Raum“. Es gebe Regelungen sowohl zum digitalen als auch zum physischen Schutz. Gleichzeitig müsse der Schutz aber weiter ausgebaut werden. Dazu diene das Kritis-Dachgesetz mit seinem „All-Gefahren-Ansatz“.
Zwischenüberschrift
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Die Regelungen sollen nach Angaben der Bundesregierung Deutschland widerstandsfähiger gegen Krisen und Angriffe machen. Für Unternehmen der kritischen Infrastruktur sind strengere Schutzauflagen sowie Bußgelder bei Verstößen vorgesehen. Als kritisch gelten Einrichtungen, die für die Grundversorgung wichtig sind und mehr als 500.000 Menschen versorgen.
Dass die Debatte gerade nun geführt wird, liegt sicherlich am Anschlag auf das Berliner Stromnetz. Rund 100.000 Menschen waren bei winterlichen Temperaturen ohne Strom, Heizung, Internet und Mobilfunk. Berlin rief eine Großschadenslage aus und bat die Bundeswehr um Hilfe.
Vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) gibt es derweil die Forderung, eine nationale Reserve an Mensch und Material zu schaffen. Der Kieler Oberbürgermeister Ulf Kämpfer sagte in seiner Funktion als VKU-Präsident, „Ziel einer nationalen Reserve und entsprechender Kriseninterventionsmaßnahmen im Großschadensfall muss sein, dass der Strom möglichst binnen 24 Stunden provisorisch wieder fließt.“
Zwar hielten schon heute das Technische Hilfswerk oder die Bundeswehr Generatoren vor. Die vom VKU vorgeschlagene Reserve hätte aber eine ganz andere, viel größere Dimension und könnte deutlich mehr Menschen versorgen.
Da die Reparatur zerstörter Stromnetze komplex sei und dauern könne, seien sogenannte Inselnetze häufig die einzige Möglichkeit, kurzfristig eine Notversorgung sicherzustellen. Dabei kämen sogenannte Netzersatzanlagen zum Einsatz. Das sind ebenfalls klassische Dieselgeneratoren, aber insbesondere auch größere Anlagen, die mit verschiedenen Brennstoffen arbeiten können und mit Lastwagen transportiert würden.
Die vom VKU geforderte „Nationale Reserve Blackout und Krisenintervention“ soll Anlagen zur mobilen Stromerzeugung im Umfang von mehreren Hundert Megawatt Leistung umfassen und in regionalen Zentren, die über das ganze Land verteilt sind, vorgehalten werden. Netzbetreiber sollen sie im Krisenfall unkompliziert mit einem Anruf abrufen können.