Die EU-Kommission hat den deutschen Industriestrompreis beihilferechtlich genehmigt. Damit ist laut dem BMWE der Weg frei für spürbare und möglichst unbürokratische Entlastungen für viele energieintensive Unternehmen. Bis zu 9.500 Betriebe können bis 2028 davon profitieren.
Wie die Kommission mitteilte, darf Deutschland die Stromkosten energieintensiver Unternehmen rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 bis Ende 2028 subventionieren. Für die Hilfen sind insgesamt 3,8 Milliarden Euro vorgesehen.
Mit dem Industriestrompreis will die Bundesregierung den Strompreis auf fünf Cent pro Kilowattstunde deckeln, den Unternehmen letztlich zahlen. Sie finanziert die Differenz zum Preis am Strommarkt. Damit werde laut Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche ein „Bremsklotz beseitigt“.
Der reduzierte Strompreis muss laut EU-Kommission mindestens bei 50 Euro pro Megawattstunde liegen. Voraussetzung ist auch, dass die Unternehmen mindestens die Hälfte der Einsparungen in eine klimafreundlichere Produktion investieren. Ministerin Reiche nannte beispielsweise Erneuerbare Energieanlagen auf den Firmengeländen als Möglichkeit.
Die Gelder stehen Unternehmen in Sektoren offen, „bei denen ein erhebliches Risiko besteht, dass sie ihre Tätigkeiten in Länder außerhalb der EU verlagern“.
In einer ersten Reaktion nannte es das Bundeswirtschaftsministerium eine besonders erfreuliche Nachricht, dass die Kommission den Weg für spürbare und möglichst unbürokratische Entlastungen für viele energieintensive Unternehmen freigemacht habe.
Die EU-Kommission will im Rahmen der aktuellen geopolitischen Unsicherheiten Beihilfen deutlich erleihtern. Sie führt dazu derzeit eine Konsultation zu kurzfristigen Verbesserungen des Beihilferahmens „Clean Industrial Deal State Aid Framework“ (CISAF) durch.
Details zur Ausgestaltung des Industriestrompreises gibt es von uns am 23. April im Web-Seminar „Rechtlicher Impuls zum Industriestrompreis“. Dabei geben unsere Referentinnen unter anderem einen Ausblick auf die mögliche Rolle der Stadtwerke.