Deutschland hat eine Frist der EU zur Vorlage eines Plans für CO2-Reduktionsmaßnahmen in den Bereichen Gebäude, Verkehr, Abfall, Landwirtschaft und kleine Industrieanlagen gerissen. Diese stehen im Zusammenhang mit der sogenannten Lastenteilungsverordnung (ESR).
Ziel der zu benennden Maßnahmen ist es, die CO2-Emissionen Deutschlands in den genannten Bereichen bis 2030 um 50 Prozent gegenüber 2005 zu senken. Die EU-Kommission hatte als Basis bereits im November die nationalen Energie- und Klimapläne bewertet und eine Fortschrittsbewertung bezüglich der Ziele der Lastenteilungsverordnung veröffentlicht.
Der Deutschland gewidmete Klimaschutz-Fortschrittsbericht 2025 zieht ein gemischtes Fazit für die deutschen ESR-Klimaziele. Zwar seien die Emissionen in den betroffenen Sektoren 2024 leicht gesunken. Gleichzeitig tue sich aber eine wachsende Lücke bei der Erreichung des verbindlichen Ziels für 2030 auf.
Die Emissionen in Deutschlands ESR-Sektoren machten 2024 rund 58 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen aus und sanken im Vergleich zu 2023 lediglich um 1,6 Prozent. Die einzelnen Bereiche waren beteiligt mit 29 Prozent (Gebäude), 38 Prozent (Verkehr), 18 Prozent (Landwirtschaft) und 14 Prozent (kleine Industrie),
Die sich zeigende Lücke ist nicht gerade unbedeutend: Unter Beibehaltung der bestehenden Maßnahmen sei lediglich eine Reduktion von 36 Prozent möglich, womit 14 Prozentpunkte weitere Reduktion verblieben.