BNetzA: Stromeinspeisung soll netzdienlicher werden

Die Bundesnetzagentur plant eine einschneidende Anpassung bei der Stromeinspeisung. Diese soll künftig deutlich netzdienlicher erfolgen. Das Instrument der Wahl hierfür sind sogenannte dynamische Einspeiseentgelte. Diese sollen Einspeisern Anreize für netzdienliches Verhalten geben.

Bereits mit der Festlegung zu den sogenannten vermiedenen Netznutzungsentgelte (vNNE) zielte die BNetzA in diese Richtung. Selbige sollen ab Mitte 2026 zunächst um 50 Prozent sinken, Anfang 2027 nochmals um 50 Prozent und Anfang 2028 um 75 Prozent. Ab 2029 entfallen sie vollständig, da die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) dann ausläuft.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht das kritisch. Laut VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing heble die BNetzA damit den Vertrauensschutz aus und „drängt dezentrale Kraftwerke, die wir für die Energiewende dringend brauchen, in Richtung Unwirtschaftlichkeit.“ Die Regelung verändere die Rahmenbedingungen für bestehende Anlagen grundlegend und nehme kommunalen Unternehmen Planungssicherheit.

Bezüglich der angedachten dynamsichen Einspeiseentgelte konterte der VKU mit einer Alternative: einem Netzentlastungsentgelt (NEE). Dieses soll bei einer messbaren Entlastung für die Netze ansetzen. So sollen dann Einspeiser mit netzdienlichem Verhalten Geld erhalten statt mal mehr und mal weniger zahlen zu müssen.

Der VKU will dafür die „tatsächlich vermiedene Bezugsleistung“ in den Fokus nehmen. Diesen Wert erhält man, wenn man Entnahme- und Bezugslast gegeneinander rechnet. Das Ergebnis nennt der VKU in seinem Vorschlag Vermeidungsleistung.

Laut dem VKU seien Netzausbau, Engpasskosten und Transformatorengrenzen vor allem durch Leistungsspitzen getrieben, insofern sei ein leistungsbasiertes Signal sinnvoller als ein Arbeitspreis.