Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeiner Teil
Geltungsbereich
Die folgenden AGB gelten für alle unten aufgeführten Leistungen, speziell ASEW-Workshops sowie
Mustervorlagen und Erklärfilme (im Folgenden zusammenfassend als Medien bezeichnet).
Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB ausschließlich und in der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des
ASEW-Mitgliedsunternehmens werden auch bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil und finden nur
Anwendung, wenn die ASEW ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Individuell getroffene
Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Soweit in diesen AGB nicht anders vereinbart ist,
gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Zu besonderen Anlässen kann durch die ASEW auch Nicht-Mitgliedsunternehmen der Zugang zu
den ASEW-Leistungen zwecks Anbahnung einer ASEW-Mitgliedschaft gewährt werden. In diesen
Fällen gelten die gleichen AGB wie für ASEW-Mitglieder.
Urheberrecht
Das ASEW-Mitgliedsunternehmen erhält mit Vertragsabschluss das Recht, die zur Verfügung
gestellten Medien selbst zu nutzen. Die Weitergabe der von der ASEW zur Verfügung gestellten
Medien, egal ob in Gänze oder von Teilen, an Personen außerhalb des ASEW-Mitgliedsunternehmens
sowie an andere Stadtwerke oder Institutionen ist nicht gestattet.
Haftung
Alle von der ASEW zur Verfügung gestellten Medien wurden mit größter Sorgfalt entwickelt.
Gleichwohl übernimmt die ASEW aufgrund ständiger Veränderungen und Fortbildung des Rechts
sowie der zum Teil uneinheitlichen Rechtsprechung der zuständigen Gerichte für den rechtlichen
Bestand der Inhalte und der Vertragsklauseln in den Musterverträgen keine Haftung, soweit ihr nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
Die von der ASEW zur Verfügung gestellten Medien dienen als Grundlage und zur
eigenverantwortlichen Nutzung. Vor deren Verwendung sind diese daher immer auf den Einzelfall zu
prüfen und ggf. anzupassen. Für die Anpassung der Mustervertragswerke auf den Einzelfall
empfehlen wir dringend die Hinzuziehung eines Rechtsberaters.
Bei verursachten Schäden haftet die ASEW bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer
Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig
verursachten Sach- und Vermögensschäden haften die ASEW und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei
Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind
solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die das ASEW-Mitgliedsunternehmen vertrauen
darf. Eine Haftung der ASEW für vom ASEW-Mitgliedsunternehmen zur Verfügung gestellte
Informationen, insbesondere für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser, ist ausgeschlossen.
Die Verantwortung für die erfolgreiche Umsetzung möglicher Empfehlungen der ASEW liegt allein
beim Mitgliedsunternehmen. Die ASEW trifft keine unternehmerischen Entscheidungen.
Datenspeicherung
Die ASEW wird zur Durchführung des Vertrages auftragsbezogene Informationen und Daten in
elektronisch verwalteter Form speichern und nutzen, sofern dies erforderlich ist. Hierfür gelten im
Übrigen unsere allgemeinen Grundsätze zur Datensicherheit und zum Datenschutz, die
unter www.asew.de/datenschutz einsehbar sind. Generell geht die ASEW dabei davon aus,
dass dies zur rationelleren Gestaltung des innerbetrieblichen Ablaufs beiträgt.
Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt direkt zwischen den Ansprechpartnern mittels Telefon, Web-Konferenz,
E-Mail und/oder Briefpost. Sollte die Kommunikation mittels E-Mail erfolgen, wird keine Vertragspartei
Ansprüche aus dem Umstand geltend machen, dass E-Mails einschließlich Anhänge von Dritten
gelesen, verändert oder verfälscht werden, verloren gehen oder mit Viren befallen sind.
Vereinbarungen über Verschlüsselungstechniken u.ä. werden die Parteien gesondert treffen. Soweit
gewünscht, leitet die ASEW dem ASEW-Mitgliedsunternehmen ihr Arbeitsergebnis z.B. eines
Workshops in elektronischer Form zu. Verbindlich ist gleichwohl allein die dem ASEW-
Mitgliedsunternehmen von der ASEW zugeleitete schriftliche und unterzeichnete Fassung des
Arbeitsergebnisses.
Vertraulichkeit
Die ASEW-Mitgliedsunternehmen und die ASEW verpflichten sich, bezüglich aller ihnen während der
Nutzung der ASEW-Angebote bekannt gewordenen Informationen und Daten Stillschweigen zu
bewahren. Hiervon ausgenommen sind allgemein zugängliche Informationen und Daten, soweit diese
nicht durch Verstoß gegen diese Bestimmung allgemein zugänglich gemacht wurden oder dies im
besonderen Teil anders geregelt ist. Diese Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf die
Verbreitung aller zusammenhängenden Dokumente und Informationen außerhalb des Unternehmens
des Mitgliedsunternehmens und bleibt auch nach Beendigung des grundlegenden
Vertragsverhältnisses/der Leistungserbringung für einen Zeitraum von zwei Jahren bestehen. Die
ASEW behält sich vor, die ihr während der Vorbereitung und im Verlauf der Leistungserbringung
bekannt gewordenen Informationen und Daten für eigene Zwecke zu nutzen.
Referenz
Das ASEW-Mitgliedsunternehmen gestattet der ASEW widerruflich, seinen Namen und sein Logo als
Referenz für die bestelle Leistung in ASEW-Broschüren und ASEW-Publikationen und gegenüber
potenziellen neuen Auftraggebern zu nutzen und öffentlich darzustellen. Vertrauliche Informationen
sind hiervor ausgeschlossen. Dafür muss der ASEW das Unternehmenslogo des ASEW-
Mitgliedsunternehmen möglichst in Form einer Vektorgrafik bereitgestellt werden.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Köln.
Besonderer Teil
ASEW-Workshops
Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme des von der ASEW mittels E-Mail unterbreiteten Angebots zur
Durchführung des Workshops zustande. Die Annahme hat mittels Versand des Anmeldeformulars auf
der ASEW-Webseite zu erfolgen.
Durchführung des Workshops
Nach Vertragsschluss stimmen die Parteien zeitnah einen Termin zur Durchführung des Workshops
ab. Die Durchführung des Workshops erfolgt in der Regel durch Mitarbeiter der ASEW. Bei Bedarf
werden zusätzlich geeignete Experten eingesetzt.
Preis und sonstige Aufwendungen
Es gilt der in der Angebots-Mail der ASEW für die Durchführung des Workshops genannte Preis. Die
Teilnahme an den ASEW-Workshops ist dabei auf die Mitarbeiter des ASEW-Mitgliedsunternehmens
beschränkt. Der Preis versteht sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Daneben werden entstehende Reise- und ggf. Übernachtungskosten auf Nachweis und nach Aufwand
abgerechnet, soweit sie angemessen sind (Fahrtkosten bei Benutzung eines eigenen PKW mit
0,30 €/km, Bahnticket 2. Klasse oder mit Bahncard-Rabatt das Bahnticket 1. Klasse, Flugticket 2.
Klasse). Die Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zahlung
Die Zahlung erfolgt nach Durchführung des Workshops. Der vereinbarte Preis nebst Reise- und
Übernachtungskosten wird mit Zugang der Rechnung fällig. Die ASEW kann jederzeit einen
angemessenen Vorschuss verlangen.
Pflichten des ASEW-Mitgliedsunternehmens
Um eine reibungslose Organisation und Durchführung des Workshops zu gewährleisten, benennt das
ASEW-Mitgliedsunternehmen einen Ansprechpartner. Das ASEW-Mitgliedsunternehmen stellt für die
Durchführung des Workshops die erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung und übernimmt die
Verpflegung der Teilnehmer, ASEW-Mitarbeiter und ggf. Experten während des Workshops. Dem
ASEW-Mitgliedsunternehmen obliegt die Vervielfältigung und Verteilung der Workshop-Unterlagen.
Dabei ist das Urheberrecht zu beachten. Das ASEW-Mitgliedsunternehmen bestimmt den
Auftragsgegenstand und Leistungsumfang des Workshops. Die Verantwortung dafür, ob die von der
ASEW zu erbringende Leistung für die Zwecke des ASEW-Mitgliedsunternehmens ausreichend und
tauglich sind, obliegt mithin allein dem ASEW-Mitgliedsunternehmen.
Pflichten der ASEW
Die ASEW stellt die Workshop-Unterlagen in elektronischer Form zur Verfügung und übergibt diese
am Tag der Workshop-Durchführung.
Absage/Stornierung des Workshops
Kann der Workshop durch unvorhersehbare und unverschuldete Umstände (bspw.
krankheitsbedingter Ausfall des ASEW-Mitarbeiters oder des Experten, Naturkatastrophen, nationaler
oder regional begrenzter Notstand, Pandemie-Situation, Streik) nicht durchgeführt werden, so ist die
ASEW berechtigt, den vereinbarten Termin zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. In
diesem Fall wird das ASEW-Mitgliedsunternehmen unverzüglich benachrichtigt. Die Stornierung des
Workshops durch das ASEW-Mitgliedsunternehmen hat bis zu 10 Arbeitstagen vor Durchführung des
Workshops zu erfolgen. Bei einer Stornierung werden dem ASEW-Mitgliedsunternehmen die nicht
mehr vermeidbaren Reise- und Übernachtungskosten bzw. ggf. entstehende Stornierungskosten in
Rechnung gestellt.
Musterunterlagen
Alle Musterunterlagen, z.B. Vertragswerke, Erfassungsbögen, FAQ-Listen, Informationspakete, Flyer,
Produktpakete, Checklisten, Leitfäden und Kalkulationstools werden dem ASEW-
Mitgliedsunternehmen von der ASEW als editierbare Vorlage zur Verfügung gestellt.
Das ASEW-Mitgliedsunternehmen nutzt diese nach Anpassung auf den konkret vorliegenden
Einzelfall in eigenem Namen und auf eigene Rechnung mit dem Kunden und/oder den
Vertriebspartnern. Eine Rechtsberatung im Einzelfall von Seiten der ASEW erfolgt ausdrücklich nicht.
Dem ASEW-Mitgliedsunternehmen obliegt es in eigener Verantwortung, die Musterunterlagen der
eigenen Situation anzupassen. Er ist für die Aktualisierung der Dokumente selbst verantwortlich.
Falls Änderungen an den Musterunterlagen durch die ASEW vorgenommen werden sollen, z.B. die
Einbindung des Logos des ASEW-Mitgliedsunternehmens, so erfolgt die Anpassung im Rahmen
einesseparaten Angebotes.
Erklärfilme
Gegenstand
Die ASEW bietet Erklärfilme an, mit denen Stadtwerke den Kunden binnen weniger Minuten und auf
unterhaltsame Weise komplexe Sachverhalte nahebringen können. Die Filme sind standardisiert und
enthalten keine Hinweise auf das Mitgliedsunternehmen. Eine inhaltliche Anpassung der Filme ist
nicht Bestandteil dieser Vereinbarung. Ist eine inhaltliche Anpassung eines Erklärfilms gewünscht, so
erfolgt dies auf Grundlage eines separaten Angebotes durch die ASEW.
Nutzungsrechte
Das ASEW-Mitgliedsunternehmen darf die Broschüren ausschließlich zur eigenen Verwendung
und Weitergabe an die eigenen Kunden nutzen. Das schließt die Einbettung in die eigene
Webseite, auch in offen zugänglichen Bereichen, ausdrücklich ein. Eine anderweitige Verwendung
(z. B. die Weitergabe an fremde Dritte oder Beteiligungsunternehmen) ist nicht gestattet.
Die ASEW behält sich das Recht vor, bei einer Änderung der energiewirtschaftlichen
Rahmenbedingungen Erklärfilme aus dem Angebot zu nehmen, wenn ein Sachverhalt nicht mehr
richtig erklärt wird und/oder die Anpassung unverhältnismäßig teuer wäre.
Technische Dienstleistungen, insbesondere die Einbindung in den Internetauftritt, übernimmt die
ASEW nicht.
Die Erklärfilme dürfen grundsätzlich in allen Kanälen eingesetzt werden. Dies gilt jedoch ausdrücklich
nicht für Kino und TV. Hierfür sind gesonderte Nutzungsrechte über die ASEW durch den Verwender
einzuholen. Bei der Nutzung über Videoplattformen wie YouTube muss erkennbar sein, dass der
Erklärfilm vom ASEW-Mitgliedsunternehmen eingestellt wurde.
Der Vertrag beginnt mit dem Datum der Vertragsunterzeichnung und hat eine Mindestlaufzeit bis zum
Ablauf des auf den Vertragsbeginn folgenden Kalenderjahres. Die ordentliche Kündigung ist mit einer
Frist von vier Monaten auf das Ende des Kalenderjahres möglich, erstmalig zum Ende der
Mindestlaufzeit. Für die Kündigung wird Schriftform vereinbart.
Der Vertrag und somit die Nutzungsrechte der Erklärfilme endet mit Ende der ASEW-Mitgliedschaft.
Broschüren, Design-Vorlagen & Postbeilagen
Gegenstand
Die ASEW bietet digitale Broschüren und Postbeilagen an, mit denen Stadtwerke Kunden auf
kompakte Weise komplexe Sachverhalte nahebringen können. Die Dokumente sind in der
kostenfreien Variante standardisiert im ASEW-Layout gestaltet und enthalten keine Hinweise auf das
ASEW-Mitgliedsunternehmen. Eine milde Anpassung in dieser Richtung (Platzierung des Logos auf
der Titelseite und auf der letzten Seite, Aufnahme einer Kontaktadresse auf die letzte Seite) im .pdf
ist gegen Aufpreis jedoch möglich.
Leistungspakete
Das Leistungspaket 1: „Kostenfreie Variante“ beinhaltet den unbegrenzten Zugriff auf sämtliche
ASEW-Broschüren in Form einer offenen Datei (.indd) sowie einer sofort einsetzbaren .pdf. Die
Bestellung erfolgt über ein in die ASEW-Webseite eingebettetes Bestellformular.
Wichtiger Hinweis: Die in der .indd-Datei verwendeten ASEW-Hausschriften sind nicht Teil des
Leistungspakets. Bei Bedarf müssen diese separat vom jeweiligen Stadtwerk gekauft werden, was
einmalige Lizenz-Kosten verursacht. Gleiches gilt für Stockmedien, da die Herausgabe dieser Inhalte
nur möglich ist, sofern die betreffenden Lizenzen durch das Stadtwerk beim Stock-Anbieter erworben
wurden. Verwendete Schriften sind Schrift-Fontsnutzungsrechte Univers LT und Thesis Serif.
Das Leistungspaket 2: „Milde Individualisierung“ beinhaltet die kostenpflichtige Überführung
ausgewählter ASEW-Broschüren in eine gebrandete Version. Dafür werden an zwei Stellen
Unternehmenslogos platziert sowie Kontaktdaten aufgenommen. Die Umsetzung erfolgt in einer .pdf-
Datei, die Bestellung über ein in die ASEW-Webseite eingebettetes Bestellformular. Bestellt das
ASEW-Mitgliedsunternehmen zu einem späteren Zeitpunkt eine aktualisierte Version der Broschüre,
fallen die Individualisierungskosten ein weiteres Mal an. Weiterführende Anpassung und
Designänderungen erfolgen im Rahmen eines individuellen Angebotes,
Die ASEW behält sich das Recht vor, bei einer Änderung der energiewirtschaftlichen
Rahmenbedingungen Broschüren komplett aus dem Angebot zu nehmen, wenn ein Sachverhalt nicht
mehr richtig erklärt wird und/oder die Anpassung unverhältnismäßig teuer wäre.
Technische Dienstleistungen, insbesondere die Einbindung in den Internetauftritt, übernimmt die
ASEW nicht.
Nutzungsrechte
Das ASEW-Mitgliedsunternehmen darf die Broschüren ausschließlich zur eigenen Verwendung und
Weitergabe an die eigenen Kunden nutzen. Das schließt die Einbettung in die eigene Webseite, auch in
offen zugänglichen Bereichen, ausdrücklich ein. Eine anderweitige Verwendung (z. B. die Weitergabe
an fremde Dritte oder Beteiligungsunternehmen) ist nicht gestattet.
Soweit das ASEW-Mitgliedsunternehmen Broschüren in digitaler Form als veränderbare/offene Datei
zur individuellen Nutzung erhält, muss es gewährleisten, dass die Broschüren oder Auszüge daraus
ausschließlich im erkennbaren Zusammenhang mit dem eigenen Unternehmen und ausschließlich zur
Information der eigenen Kunden verwendet werden. Bei der Veröffentlichung von Auszügen ist
strengstens darauf zu achten, dass keine Sinnentstellung erfolgt
Urheberrechte
So weit die Broschüren Abbildungen, Diagramme, Zeichnungen u. ä. enthalten, sind diese jeweils mit
einem Hinweis auf den Rechteinhaber versehen. Soweit die vorgenannten Abbildungen als Teil der
Broschüren verwendet werden, verfügt die ASEW über die dafür erforderlichen Rechte, auch
hinsichtlich der Weitergabe der Nutzung an das ASEW-Mitglied. Diese Rechte beziehen sich aber
grundsätzlich nur auf die Verwertung der Abbildung in den zusammenhängenden Broschüren. Eine
Herausnahme der Abbildungen aus den Broschüren ist daher strengstens untersagt.
Eine separate Verwendung einzelner Abbildungen ist ausnahmsweise und erst nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung durch die ASEW erlaubt, allerdings nur sofern es sich um Abbildungen o. ä.
der ASEW handelt; hilfsweise muss der Käufer rechtzeitig vor Veröffentlichung dafür sorgen, dass die
ASEW sich um eine Freigabe der Abbildungen durch den Rechteinhaber auch außerhalb der
unveränderbaren Broschüren bemühen kann. Hierfür entstehende Kosten – auch durch Mehraufwand
bei der ASEW – gehen zu Lasten des Käufers.
Sofern Abbildungen aus den Broschüren außerhalb der Gesamtbroschüren verwendet werden sollen,
bedarf dies grundsätzlich der Lizensierung der betreffenden Medien beim jeweiligen Anbieter und
Nennung der Quelle/des Rechteinhabers in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang der Abbildung,
platziert i.d.R. am Rande der Abbildung.Soweit das ASEW-Mitgliedsunternehmen Broschüren in
digitaler Form als veränderbare/offene Datei zur individuellen Nutzung erhält, muss es gewährleisten,
dass die Broschüren oder Auszüge daraus ausschließlich im erkennbaren Zusammenhang mit dem
eigenen Unternehmen und ausschließlich zur Information der eigenen Kunden verwendet werden. Bei
der Veröffentlichung von Auszügen ist strengstens darauf zu achten, dass keine Sinnentstellung erfolgt.
Originale Stock-Inhalte werden von der ASEW nicht zur Verfügung gestellt, sondern müssen vom
Stadtwerk selbst lizensiert werden.Videos aus dem ASEW-YouTube-Kanal dürfen von Mitglieds-
Stadtwerken verlinkt oder per iframe verknüpft, jedoch nicht gespeichert oder anderweitig genutzt
werden. Bei individualisierbaren Videovorlagen läuft das Hosting ebenfalls über den ASEW-Kanal. Eine
Herausgabe der offenen Video-Schnitt-Dateien ist nur nach voller Lizensierung aller Medien durch das
Stadtwerk beim jeweiligen Stock-Anbieter möglich.
Bei Verstößen gegen das Urheberrecht durch den Käufer stellt dieser die ASEW von Ansprüchen
Dritter frei.
Der Vertrag beginnt mit dem Datum der Vertragsunterzeichnung und hat eine Mindestlaufzeit bis zum
Ablauf des auf den Vertragsbeginn folgenden Kalenderjahres. Die ordentliche Kündigung ist mit einer
Frist von vier Monaten auf das Ende des Kalenderjahres möglich, erstmalig zum Ende der
Mindestlaufzeit. Für die Kündigung wird Schriftform vereinbart.
Arbeitskreise/Projektgemeinschaften/Erfahrungsaustausche
Mit dem Beitritt zu den Arbeitskreisen, -Projektgemeinschaften und/oder -Erfahrungsaustauschen
(„ASEW-Gremien“) stimmen Sie der Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
zu. Dazu gehören insbesondere Name, Position, Unternehmen, Post- und Mailadresse. Ebenfalls
akzeptieren Sie, in regelmäßigen wie unregelmäßigen Abständen über anstehende bzw. geplante
Termine, auch zu deren genauer Koordinierung, informiert zu werden.
Die ASEW-Gremien sind ein wesentlicher Baustein des Netzwerkes und seiner Wahrnehmung von
außen. Aus diesem Grund erstellen wir gelegentlich Foto- und Videoaufnahmen im Zuge der Sitzungen.
Mit Ihrem Beitritt stimmen Sie deren Verwendung im Rahmen der ASEW-Öffentlichkeitsarbeit
grundsätzlich zu. Selbstverständlich können Sie diese Zustimmung jederzeit formlos widerrufen.