Energiethema Direktvermarktung & PPA
Die Direktvermarktung eröffnet neue Chancen für erneuerbare Energien: Strom aus Sonne, Wind, Wasser oder Biomasse wird flexibel an der Börse oder direkt mittels Power Purchase Agreements (PPA) an Abnehmer verkauft. Dies ermöglicht attraktive Erlöspotenziale und langfristige Partnerschaften. Denn stabile Preise bieten wirtschaftliche Vorteile für alle Beteiligten.
Gemeinsam mit unseren Mitgliedern identifizieren wir relevante Themen und Unterstützungsbedarfe in der Stadtwerkewelt. ASEW-Unterstützungsangebote im Bereich Direktvermarktung & PPA umfassen unter anderem:
Weitere ASEW-Leistungen zum Thema Direktvermarktung & PPA:
Webinare sowie Webinar-Aufzeichnungen Direktvermarktung und PPA
Direktvermarktung
Als Direktvermarktung wird im EEG die Vermarktung des erzeugen Stroms aus Sonne, Wind, Wasser oder Biomasse an den Strombörsen oder direkt an Verbraucher definiert (sonstige Direktvermarktung). Bei der Vermarktung an den Strombörsen bietet das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) über das sogenannte Marktprämienmodell eine Erlös-Untergrenze. Dies gilt für alle Anlagen unter 1 MWp bzw. für Anlagen, die einen Zuschlag aus der EEG-Ausschreibung erhalten haben.
Die entsprechend nötigen Prozesse für die Direktvermarktung (z.B. Prognose, Anlagensteuerung, Bilanzkreisverwaltung) übernehmen in der Regel darauf spezialisierte Direktvermarkter. Teilweise werden diese aber auch von kommunalen Energieversorgern selbst übernommen. Hierbei sollten insbesondere die damit verbundenen Risiken (z.B. Ausgleichsenergiekosten) und Pflichten genau beachtet werden.
Für die direkte Belieferung von Verbrauchern werden Lieferverträge zwischen Energieerzeuger und Verbrauchern geschlossen. Diese spezielle Form der Direktvermarktung wird in der Regel über sogenannte (Green) Power Purchase Agreements (PPA) abgewickelt. Hier ist auch die Lieferung an einen Bilanzkreis kommunaler Versorger denkbar.
PPA
Als Power Purchase Agreement (PPA) wird allgemein der Vertrag zwischen einem Stromerzeuger und Stromabnehmer bezeichnet. In Deutschland werden damit meist Green PPAs bezeichnet. In dem PPA legen der Betreiber der Erneuerbaren Energien Anlage und der Abnehmer die Bedingungen für den Kauf und Verkauf von elektrischer Energie fest. Der Stromabnehmer verpflichtet sich i.d.R. die erzeugte Energie über einen bestimmten Zeitraum zu kaufen, normalerweise zu vorher festgelegten Preisen oder Preismechanismen. Der PPA hat in erster Linie das Ziel, langfristige Planungssicherheit für beide Seiten zu gewährleisten.
Mithilfe eines PPAs können Anlagenbetreiber die Finanzierung für ihre Projekte sicherstellen, da sie langfristige Einnahmen aus dem Verkauf von Strom an einen Abnehmer generieren können. Zeitgleich profitiert der Abnehmer von zum Teil günstigeren Stromkosten sowie der grünen Eigenschaft des Strombezugs.
Veranstaltungen zu Direktvermarktung & PPA
Zum Thema Direktvermarktung & PPA bieten wir Stadtwerke verschiedene Veranstaltungen zum Austausch oder zur Weiterbildung an. In unserem Veranstaltungskalender finden Sie auch zu allen weiteren Energiethemen Web-Seminare der Präsenztreffen.